Erstellung von Gutachen
Als Gutachter können wir in verschiedenen Funktionen tätig werden, und zwar
Neben Unternehmensbewertungen und Schiedsgutachten erstellen wir vor allem Versicherungsgutachten und Gerichtsgutachten.
- als neutraler Gutachter
- als Berater einer der beiden involvierten Parteien (Käufer/Verkäufer, Schädiger/Geschädigter, u.ä.); in diesem Fall verbinden wir unsere Feststellungen mit subjektiven Vorstellungen und Gegebenheiten unseres Auftraggebers und ermitteln so dessen subjektiven Entscheidungswert
- als Schiedsgutachter in der Vermittlungsfunktion; in diesem Fall werden wir in Konfliktsituationen von beiden Parteien als Schiedsrichter bestimmt, um im angemessenen Umfang subjektive Wertvorstellungen der Parteien zu gewichten und diese in das Gutachten einfließen zu lassen, um daraus einen Einigungswert zu gewinnen.
Neben Unternehmensbewertungen und Schiedsgutachten erstellen wir vor allem Versicherungsgutachten und Gerichtsgutachten.