Wirtschaftsprüfung

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Wirtschaftsprüfung bei Manfreda

Das Unternehmensrecht schreibt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer mit anschließender Erteilung eines Bestätigungsvermerkes vor. Darüber hinaus gibt es weitere Pflichtprüfungen, die in Sondergesetzen vorgeschrieben werden. Weiters gibt es eine Reihe von Unternehmen, die ihren Jahresabschluss freiwillig prüfen lassen.

Wir sind in das zwingend vorgeschriebene Qualitätssicherungsystem eingebunden und daher zur Durchführung von Abschlussprüfungen befugt.

Um den Klienten neben dem verpflichtenden Bestätigungsvermerk einen Nutzen zu bringen, führen wir diese Prüfungen nicht nur durch, sondern informieren auch über bei der Prüfung festgestelltes Verbesserungspotential im Unternehmen.