Lockdown – Umsatzersatz
Im Folgenden haben wir die rechtlichen Grundlagen und relevante Informationen betreffend den Lockdown-Umsatzersatz für Sie zusammengestellt:
- Eingabemaske des FinanzOnline-Antrags
- Förderbedingungen der COFAG
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO Lockdown-Umsatzersatz)
- Liste besonders betroffene Branchen
- Handelskategorisierung
- COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV
- COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV
- FAQ – Umsatzersatz
- Datenschutzhinweis
Wir ersuchen Sie auf Grund der sich zeitweise überstürzenden Ereignisse um Verständnis, sollten Informationen nicht mehr aktuell sein oder Links nicht mehr funktionieren.